PRÄVENTION IST TRUMPF
LASSEN SIE SICH IHRE GESUNDHEITSKURSE DURCH IHRE
KRANKENKASSE BEZUSCHUSSEN
Durch unser fachlich ausgebildetes und zertifiziertes Personal können wir Ihnen Gesundheitskurse nach §20 SGB V anbieten. Die Krankenkasse sieht in der
Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken, sowie zur Gesundheitsförderung vor.
Was bedeutet das für Sie?
- Durch diese Satzung steht jedem Versicherten ein Zuschuss zu präventiven Leistungen zu. Die Kriterien zur Vergabe dieser Leistungen sind in einem Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes geregelt.
- Die Höhe der Bezuschussung kann je nach Krankenversicherung variieren, bitte beachten Sie die geltenden Bedingungen bzgl. der Einhaltung der
Kontinuität der Trainingseinheiten und der Unterbrechungsfristen. - Natürlich können Sie auch ohne eine Bezuschussung der Krankenkasse an unseren Gesundheitskursen teilnehmen und etwas für Ihre Gesundheit tun!
Wie erhalten Sie eine Kostenbezuschussung?
- Den Antrag stellen Sie bei ihrer jeweiligen Krankenkasse, hierzu benötigen Sie Informationen über den Gesundheitskurs, an dem Sie teilnehmen
wollen. - Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie von uns eine Kursteilnahme-bestätigung mit den von Ihnen wahrgenommenen Terminen
Welche zuschussberechtigten Gesundheitskurse bieten wir an?
- Rückenschule (Termine nach Rücksprache)
- Wirbelsäulengymnastik (Termine nach Rücksprache)
GROSSHEUBACH
Auweg 23b
63920 Großheubach
ÖFFNUNGSZEITEN
Physiotherapie
Montag – Donnerstag:
07:30 – 21:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 15:00 Uhr
Samstag, Sonntag und
Feiertag geschlossen
Trainingsfläche
Montag – Donnerstag:
07:30 – 21:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag und
Feiertag 09.00 – 14.00 Uhr
VERSPROCHEN: WIR SIND FÜR SIE DA.
HABEN SIE NOCH FRAGEN?
LUKAS
Standortleitung
KATHARINA
Leitung Trainingsfläche
REGINA
Rezeption
LENA
Rezeption
BETTINA
Rezeption