PRÄVENTION IST TRUMPF

LASSEN SIE SICH IHRE GESUNDHEITSKURSE DURCH IHRE
KRANKENKASSE BEZUSCHUSSEN

Durch unser fachlich ausgebildetes und zertifiziertes Personal können wir Ihnen Gesundheitskurse nach §20 SGB V anbieten. Die Krankenkasse sieht in der
Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken, sowie zur Gesundheitsförderung vor.

Was bedeutet das für Sie?

  • Durch diese Satzung steht jedem Versicherten ein Zuschuss zu präventiven Leistungen zu. Die Kriterien zur Vergabe dieser Leistungen sind in einem Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes geregelt.
  • Die Höhe der Bezuschussung kann je nach Krankenversicherung variieren, bitte beachten Sie die geltenden Bedingungen bzgl. der Einhaltung der
    Kontinuität der Trainingseinheiten und der Unterbrechungsfristen.
  • Natürlich können Sie auch ohne eine Bezuschussung der Krankenkasse an unseren Gesundheitskursen teilnehmen und etwas für Ihre Gesundheit tun!

Wie erhalten Sie eine Kostenbezuschussung?

  • Den Antrag stellen Sie bei ihrer jeweiligen Krankenkasse, hierzu benötigen Sie Informationen über den Gesundheitskurs, an dem Sie teilnehmen
    wollen.
  • Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie von uns eine Kursteilnahme-bestätigung mit den von Ihnen wahrgenommenen Terminen

Welche zuschussberechtigten Gesundheitskurse bieten wir an?

  • Rückenschule (Termine nach Rücksprache)
  • Wirbelsäulengymnastik (Termine nach Rücksprache)

GROSSHEUBACH

Auweg 23b
63920 Großheubach

ÖFFNUNGSZEITEN

Physiotherapie
Montag – Donnerstag:
07:30 – 21:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 15:00 Uhr

Samstag, Sonntag und
Feiertag geschlossen

Trainingsfläche
Montag – Donnerstag:
07:30 – 21:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 19:00 Uhr

Samstag, Sonntag und
Feiertag 09.00 – 14.00 Uhr

VERSPRO­CHEN: WIR SIND FÜR SIE DA.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

LUKAS

Standortleitung

KATHARINA

Leitung Trainingsfläche

REGINA

Rezeption

LENA

Rezeption

BETTINA

Rezeption

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