PRÄVENTION IST TRUMPF

LASSEN SIE SICH IHRE GESUNDHEITSKURSE DURCH IHRE
KRANKENKASSE BEZUSCHUSSEN

Durch unser fachlich ausgebildetes und zertifiziertes Personal können wir Ihnen Gesundheitskurse nach §20 SGB V anbieten. Die Krankenkasse sieht in der
Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken, sowie zur Gesundheitsförderung vor.

Was bedeutet das für Sie?

  • Durch diese Satzung steht jedem Versicherten ein Zuschuss zu präventiven Leistungen zu. Die Kriterien zur Vergabe dieser Leistungen sind in einem Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes geregelt.
  • Die Höhe der Bezuschussung kann je nach Krankenversicherung variieren, bitte beachten Sie die geltenden Bedingungen bzgl. der Einhaltung der Kontinuität der Trainingseinheiten und der Unterbrechungsfristen.
  • Natürlich können Sie auch ohne eine Bezuschussung der Krankenkasse an unseren Gesundheitskursen teilnehmen und etwas für Ihre Gesundheit tun!

Wie erhalten Sie eine Kostenbezuschussung?

  • Antrag stellen Sie bei ihrer jeweiligen Krankenkasse, hierzu benötigen Sie Informationen über den Gesundheitskurs, an dem Sie teilnehmen wollen.
  • Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie von uns eine Kursteilnahme-bestätigung mit den von Ihnen wahrgenommenen Terminen.

Welche zuschussberechtigten Gesundheitskurse bieten wir an?

  • Rückenschule (Termine nach Rücksprache)
  • Wirbelsäulengymnastik (Termine nach Rücksprache)

WARTENBERG

Strogenstraße 1
85456 Wartenberg

ÖFFNUNGSZEITEN

Physiotherapie
Montag – Donnerstag:
07:30 – 20:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 16:30 Uhr

Samstag, Sonntag und
Feiertag geschlossen

Trainingsfläche
Montag – Donnerstag:
08:00 – 20:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr

Sonntag und
Feiertag geschlossen

VERSPROCHEN: WIR SIND FÜR SIE DA.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

MAXIMILIAN

Standortleitung

ANNE-KATHRIN

Rezeption

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